{"id":70,"date":"2018-01-11T15:25:08","date_gmt":"2018-01-11T14:25:08","guid":{"rendered":"http:\/\/vbw-klarenthal-2021.de.w01729c4.kasserver.com\/?page_id=70"},"modified":"2025-08-18T12:57:53","modified_gmt":"2025-08-18T10:57:53","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.klarenthal-vbw.de\/de_LS\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"70\" class=\"elementor elementor-70\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7b948763 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7b948763\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6957e6ad elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6957e6ad\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">AGB f\u00fcr Kurse, Einzelveranstaltungen und Tagesfahrten <sup>(AGB f\u00fcr Reisen siehe weiter unten)<\/sup><\/h2>\n<p><\/p>\n<p>Entdecken Sie unsere AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, die die Grundlage f\u00fcr eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden. Erfahren Sie mehr \u00fcber unsere Richtlinien und Verpflichtungen, um ein umfassendes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Bedingungen unserer Dienstleistungen zu erhalten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung \u2013 Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig!<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.1 Anmeldung und Geb\u00fchren<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Die Ank\u00fcndigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der\/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der<br>Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerkl\u00e4rung des VBWs (Anmeldebest\u00e4tigung) zustande. Die Anmeldebest\u00e4tigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen. M\u00fcndliche oder fernm\u00fcndliche Anmeldungen sind abweichend von \u00a7 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die VHS schriftlich angenommen werden. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem VBW als Veranstalter und dem\/der\/den Anmeldenden begr\u00fcndet. Das VBW darf die Teilnahme von pers\u00f6nlichen und\/oder sachlichen Voraussetzungen abh\u00e4ngig machen. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ank\u00fcndigung des VBWs. Die Anmeldung verpflichtet (unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Teilnahme) zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten. Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.2 Entgelterm\u00e4\u00dfigungen<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Entgelterm\u00e4\u00dfigung gibt es auf unsere Kurse <sup>(mit Au\u00dfnahme der Seniorengymnastik)<\/sup>:<\/p>\n<p><\/p>\n<p>50% Erm\u00e4\u00dfigung gegen Vorlage einer g\u00fcltigen Familienkarte der Landeshauptstadt Wiesbaden.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>20% f\u00fcr Sch\u00fcler\/-innen, Studierende, Wehr-\/Zivildienstleistende und Auszubildende, Ehrenamtscard-Inhaber\/-innen und Schwerbehinderte. Die Erm\u00e4\u00dfigungen werden gegen Vorlage eines entsprechend g\u00fcltigen Nachweises gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>20% bei Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit gegen Vorlage eines Nachweises, der nicht \u00e4lter als 3 Monate ist.<\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Auf Studienreisen, Rundg\u00e4nge, Besichtigungen, Konzerte, Vortr\u00e4ge, Einzelveranstaltungen und Materialkosten werden keine Erm\u00e4\u00dfigungen gew\u00e4hrt.<\/strong><\/p>\n<p><\/p>\n<p><strong>Der Erm\u00e4\u00dfigungsanspruch und seine Voraussetzungen m\u00fcssen bei der Anmeldung, sp\u00e4testens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn, geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Erm\u00e4\u00dfigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt f\u00e4llig.<\/strong><\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.3 Organisatorische \u00c4nderungen<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine\/n bestimmte\/n Dozenten\/Dozentin durchgef\u00fchrt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten\/einer Dozentin angek\u00fcndigt wurde. Das VBW kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung \u00e4ndern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten\/einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht. Siehe hierzu auch die Punkte 2.5 ff der AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.4 R\u00fccktritt und K\u00fcndigung durch das VBW<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>F\u00fcr das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer\/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das VBW vom<br>Vertrag zur\u00fccktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Anspr\u00fcche der Teilnehmer\/-innen bestehen nicht. Wenn das VBW eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer\/-<br>innenzahl durchf\u00fchren will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer\/-innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gek\u00fcrzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen. Das VBW kann wegen Ausfalls der Lehrkraft oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Das VBW kann ferner vom Vertrag zur\u00fccktreten oder ihn k\u00fcndigen, wenn eine Veranstaltung aus Gr\u00fcnden, die das VBW nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der\/die Teilnehmer\/in das Entgelt f\u00fcr die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen. Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt von dem VBW abgesagt werden muss. Das VBW kann den Vertrag in den besonderen F\u00e4llen des \u00a7 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos k\u00fcndigen.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.5 K\u00fcndigung und Widerruf durch den\/die Teilnehmer\/-in<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entf\u00e4llt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller H\u00f6he erstattet. Bei sp\u00e4terer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegeb\u00fchr i. H. v. 30 % des Entgeltes, mindestens jedoch von 5 EUR erhoben. Besondere Kosten sind in voller H\u00f6he zu zahlen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei \u00c4nderungen der pers\u00f6nlichen oder<br>beruflichen Verh\u00e4ltnisse des Teilnehmers\/der Teilnehmerin. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgesch\u00e4ften) bleibt unber\u00fchrt. Die K\u00fcndigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Bitte beachten Sie f\u00fcr zus\u00e4tzliche Informationen auch den Punkt 2.4 der AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.5 Teilnahmebescheinigungen<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelm\u00e4\u00dfiger Teilnahme (mind. 80 %) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung dar\u00fcber hinaus ist bis sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich m\u00f6glich.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1.6 Datenschutz<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Das Volksbildungswerk Klarenthal e.V. unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils g\u00fcltigen Fassung sowie der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Erkl\u00e4rung zum Datenschutz. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt das VBW automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalit\u00e4t, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugserm\u00e4chtigung die Bankverbindung.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe m\u00e4nnlich\/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank des VBWs \u00fcbermittelt. Mit Anmeldung stimmen die TeilnehmerInnen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschl\u00e4gigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.<\/p>\n<p><\/p>\n<p class=\"has-medium-font-size\">WESENTLICHES ZUR BUCHUNG EINER STUDIENREISE UND TAGESFAHRT DES VOLKSBILDUNGSWERKES KLARENTHAL E.V. (AGB &#8211; ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN STUDIENREISEN\/TAGESFAHRTEN)<\/p>\n<p><\/p>\n<div class=\"wp-block-spacer\" style=\"height: 100px;\" aria-hidden=\"true\">&nbsp;<\/div>\n<p><\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">AGB f\u00fcr Reisen <sup>(AGB f\u00fcr Kurse, Einzelveranstaltungen und Tagesfahrten siehe oben)<\/sup><\/h2>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.1 Anmeldung\/Reisebest\u00e4tigung<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Mit Ihrer Anmeldung bietet das Volksbildungswerk Klarenthal e. V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der<br>Reisebest\u00e4tigung durch das Volksbildungswerk Klarenthal e. V. zustande. Enth\u00e4lt die Reisebest\u00e4tigung f\u00fcr Sie unzumutbare Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen Ihre ausdr\u00fcckliche Nichtannahme zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.2 Bezahlung<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Wenn Sie sich bei uns anmelden, bekommen Sie von uns eine Reisebest\u00e4tigung. Mit \u00dcbergabe dieser Reisebest\u00e4tigung werden 20 % des Reisepreises f\u00e4llig. Den Rest des Reisepreises zahlen Sie dann bis vier Wochen vor Reisebeginn.<br>Der Sicherungsschein verk\u00f6rpert die nach \u00a7 651k B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunf\u00e4higkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters<br>ausfallen, \u00fcbernimmt die Versicherung die R\u00fcckzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zus\u00e4tzlich notwendige Aufwendungen f\u00fcr die R\u00fcckreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den Reisepreis leisten,<br>von Anfang an abgesichert. Wenn Sie bis dahin den Reisepreis nicht vollst\u00e4ndig bezahlt haben, sind wir von der Verpflichtung zur Mitnahme befreit. In diesem Falle kann vom Volksbildungswerk Klarenthal e. V. eine Entsch\u00e4digung in Form einer pauschalen R\u00fccktrittsgeb\u00fchr verlangt werden. Ge\u00e4nderte Zahlungsbedingungen gelten bei Bildungsreisen mit Opern- und Theaterkarten. Eine Reiser\u00fccktrittsversicherung bieten wir nicht an.<\/p><p><br><\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.3 Leistungen\/Nicht in Anspruch genommene Leistungen\/Preise<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Verbindlich f\u00fcr den Umfang der vertraglichen Reiseleistungen sind ausschlie\u00dflich unsere Leistungsbeschreibungen in den ausf\u00fchrlichen Reiseinformationsbl\u00e4ttern, bzw. in Kurzform die Angaben<br>in der schriftlichen Reisebest\u00e4tigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen \u00e4ndern, bed\u00fcrfen unserer ausdr\u00fccklichen Best\u00e4tigung. F\u00fcr von Ihnen nicht in Anspruch genommene<br>Reiseleistungen besteht kein Anspruch auf R\u00fcckerstattung.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Erg\u00e4nzung f\u00fcr Reisen ab 2019: \u00c4nderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns entgegen Treu und Glauben herbeigef\u00fchrt wurden, sind nur gestattet, soweit die \u00c4nderungen\/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\u00e4chtigen. Wir sind berechtigt, den Preis nachtr\u00e4glich anzupassen, soweit wir hierzu aus berechtigten, unvorhersehbaren und erheblichen Gr\u00fcnden (z. B. \u00c4nderung der Treibstoffkosten, Steuern, Geb\u00fchren, u. \u00e4.) gezwungen sind und wenn zwischen unserer Reisebest\u00e4tigung und dem vorgesehenen Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Vor der \u00c4nderung werden wir Sie umgehend informieren.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.4 R\u00fccktritt\/Nichtantritt der Reise durch den Kunden\/Stornokosten<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnen unter folgenden Voraussetzungen jederzeit von der Reise zur\u00fccktreten:<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung kann schriftlich oder pers\u00f6nlich in der Gesch\u00e4ftsstelle erfolgen, sollte aus Beweisgr\u00fcnden allerdings schriftlich vorgenommen werden (ma\u00dfgeblich ist der Posteingang).<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Bei unseren Reisen gelten folgende pauschalierten R\u00fccktrittsgeb\u00fchren:<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Nach Anmeldebest\u00e4tigung bis 50 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises;<\/p>\n<p><\/p>\n<p>vom 49. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises;<\/p>\n<p><\/p>\n<p>vom 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises;<\/p>\n<p><\/p>\n<p>ab dem 9. Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt 100 % des Reisepreises;<\/p>\n<p><\/p>\n<p>bereits bezahlte Eintrittskarten, wie z.B. f\u00fcr Oper- und Theater k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckerstattet werden.<\/p>\n<p><\/p>\n<p>Eine Reiser\u00fccktrittsversicherung ist nicht in der Reisegeb\u00fchr enthalten. Wir empfehlen Ihnen den eigenen Abschluss einer entsprechenden Versicherung.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.5 R\u00fccktritt durch den Reiseveranstalter<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>In folgenden F\u00e4llen sind wir berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zur\u00fcckzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu k\u00fcndigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Reise infolge nicht voraussehbarer h\u00f6herer Gewalt (z. B. durch Krieg, Naturkatastrophen und Streiks) erheblich erschwert, gef\u00e4hrdet oder beeintr\u00e4chtigt wird; ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchf\u00fchrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch unsere Reisebegleitung nachhaltig st\u00f6rt oder sich in solchem Ma\u00dfe vertragswidrig verh\u00e4lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Qualit\u00e4t steht bei uns an erster Stelle.<br>Gleichzeitig m\u00f6chten wir Ihnen unsere Bildungsreisen zu g\u00fcnstigen Preisen anbieten. Dies ist nur m\u00f6glich, wenn sich bei Gruppenreisen eine bestimmte Anzahl von Interessenten meldet und die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Da niemand dies garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der Qualit\u00e4t der Leistungen akzeptieren, kann es passieren, dass wir eine Gruppen-reise sp\u00e4testens drei Wochen vor Reisebeginn absagen m\u00fcssen.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.6 Haftung des Reiseveranstalters<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Das Volksbildungswerk Klarenthal e. V. haftet im Falle des Reiseveranstalters f\u00fcr die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgf\u00e4ltige Auswahl der Leistungstr\u00e4ger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den orts\u00fcblichen Verh\u00e4ltnissen im Reiseland und f\u00fcr ein Verschulden der von uns beauftragten Personen.<br>Bei Fl\u00fcgen haften wir im Rahmen der Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Haftungsabkommen, insbesondere bei Versp\u00e4tungen und Gep\u00e4ckverlusten. Bei allen Flugreisen gelten f\u00fcr die Flugbef\u00f6rderung die Bef\u00f6rderungsbedingungen der ausf\u00fchrenden Fluggesellschaft. Wir haften generell nicht f\u00fcr Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind. Wir haften nicht f\u00fcr auf Ihren Namen gebuchte Fl\u00fcge, die nicht Bestandteil der Reisegeb\u00fchr sind.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.7 Mitwirkungspflicht der Reiseteilnehmer<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>Bei eventuell auftretenden Leistungsst\u00f6rungen sind die Reiseteilnehmer verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der St\u00f6rung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sollten Reiseteilnehmer jedoch Beanstandungen haben, f\u00fcr die wir einstehen k\u00f6nnen, so m\u00fcssen sie sich sofort an den VBW-Reisebegleiter wenden. Er wird sich umgehend um Abhilfe bem\u00fchen. F\u00fcr vor Ort nicht angezeigte M\u00e4ngel besteht sp\u00e4ter kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.8 Sonstiges<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>F\u00fcr die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reiseteilnehmer allein verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Ausk\u00fcnfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gew\u00e4hr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p><\/p>\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2.9 Gerichtsstand<\/h3>\n<p><\/p>\n<p>F\u00fcr Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Wiesbaden als vereinbart.<\/p>\n<p><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB f\u00fcr Kurse, Einzelveranstaltungen und Tagesfahrten (AGB f\u00fcr Reisen siehe weiter unten) Entdecken Sie unsere AGB &#8211; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, die die Grundlage f\u00fcr eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden. Erfahren Sie mehr \u00fcber unsere Richtlinien und Verpflichtungen, um ein umfassendes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Bedingungen unserer Dienstleistungen zu erhalten. 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