Entdecken Sie unsere AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden. Erfahren Sie mehr über unsere Richtlinien und Verpflichtungen, um ein umfassendes Verständnis für die Bedingungen unserer Dienstleistungen zu erhalten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig!

1.1 Anmeldung und Gebühren

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der
Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung des VBWs (Anmeldebestätigung) zustande. Die Anmeldebestätigung dient als Teilnahmeausweis und ist zu den Veranstaltungen mitzubringen. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von § 1 Absatz 4 verbindlich, wenn sie durch die VHS schriftlich angenommen werden. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen dem VBW als Veranstalter und dem/der/den Anmeldenden begründet. Das VBW darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des VBWs. Die Anmeldung verpflichtet (unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme) zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten. Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

1.2 Entgeldermäßigungen

50% Ermäßigung gegen Vorlage einer gültigen Familienkarte der Landeshauptstadt Wiesbaden, 20% für Schüler/-innen, Studierende, Wehr-/Zivildienstleistende und Auszubildende, Ehrenamtscard-Inhaber/-innen und Schwerbehinderte. Die Ermäßigungen werden gegen Vorlage eines entsprechend gültigen Nachweises gewährt. 20% bei Sozialhilfebezug und Arbeitslosigkeit gegen Vorlage eines Nachweises, der nicht älter als 3 Monate ist. Auf Studienreisen, Rundgänge, Besichtigungen, Konzerte, Vorträge, Einzelveranstaltungen und Materialkosten werden keine Ermäßigungen gewährt. Der
Ermäßigungsanspruch und seine Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung, spätestens jedoch einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn, geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die
Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, so wird das volle Entgelt fällig.

1.3 Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde. Das VBW kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten/einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht. Siehe hierzu auch die Punkte 2.5 ff der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.4 Rücktritt und Kündigung durch das VBW

Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer/innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann das VBW vom
Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer/-innen bestehen nicht. Wenn das VBW eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmer/-
innenzahl durchführen will, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmer/-innen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen. Das VBW kann wegen Ausfalls der Lehrkraft oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten.

Das VBW kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das VBW nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen. Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von dem VBW abgesagt werden muss. Das VBW kann den Vertrag in den besonderen Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

1.5 Kündigung und Widerruf durch den/die Teilnehmer/-in

Bei Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet. Bei späterer Abmeldung bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Abmeldegebühr i. H. v. 30 % des Entgeltes, mindestens jedoch von 5 EUR erhoben. Besondere Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.

Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder
beruflichen Verhältnisse des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) erfolgen.

Bitte beachten Sie für zusätzliche Informationen auch den Punkt 2.4 der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.5 Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann unter der Voraussetzung regelmäßiger Teilnahme (mind. 80 %) auf Wunsch bescheinigt werden. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

1.6 Datenschutz

Das Volksbildungswerk Klarenthal e.V. unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung sowie der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt das VBW automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung.

Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen, die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank des VBWs übermittelt. Mit Anmeldung stimmen die TeilnehmerInnen der Verarbeitung der Daten zu. Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewiesen.

WESENTLICHES ZUR BUCHUNG EINER STUDIENREISE UND TAGESFAHRT DES VOLKSBILDUNGSWERKES KLARENTHAL E.V. (AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STUDIENREISEN/TAGESFAHRTEN)

2.1 Anmeldung/Reisebestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bietet das Volksbildungswerk Klarenthal e. V. den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der
Reisebestätigung durch das Volksbildungswerk Klarenthal e. V. zustande. Enthält die Reisebestätigung für Sie unzumutbare Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen Ihre ausdrückliche Nichtannahme zu erklären.

2.2 Bezahlung

Wenn Sie sich bei uns anmelden, bekommen Sie von uns eine Reisebestätigung und auf Nachfrage einen Reisepreissicherungsschein. Mit Übergabe dieser Reisebestätigung werden 20 % des Reisepreises fällig. Den Rest des Reisepreises zahlen Sie dann bis vier Wochen vor Reisebeginn.
Der Sicherungsschein verkörpert die nach § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind Zahlungen, die Sie auf den Reisepreis leisten,
von Anfang an abgesichert. Wenn Sie bis dahin den Reisepreis nicht vollständig bezahlt haben, sind wir von der Verpflichtung zur Mitnahme befreit. In diesem Falle kann vom Volksbildungswerk Klarenthal e. V. eine Entschädigung in Form einer pauschalen Rücktrittsgebühr verlangt werden. Geänderte Zahlungsbedingungen gelten bei Bildungsreisen mit Opern- und Theaterkarten.

2.3 Leistungen/Nicht in Anspruch genommene Leistungen/Preise

Verbindlich für den Umfang der vertraglichen Reiseleistungen sind ausschließlich unsere Leistungsbeschreibungen in den ausführlichen Reiseinformationsblättern, bzw. in Kurzform die Angaben
in der schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Für von Ihnen nicht in Anspruch genommene
Reiseleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzung für Reisen ab 2019: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, den Preis nachträglich anzupassen, soweit wir hierzu aus berechtigten, unvorhersehbaren und erheblichen Gründen (z. B. Änderung der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, u. ä.) gezwungen sind und wenn zwischen unserer Reisebestätigung und dem vorgesehenen Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Vor der Änderung werden wir Sie umgehend informieren.

2.4 Rücktritt/Nichtantritt der Reise durch den Kunden/Stornokosten

Sie können unter folgenden Voraussetzungen jederzeit von der Reise zurücktreten:

Die Rücktrittserklärung kann schriftlich oder persönlich in der Geschäftsstelle erfolgen, sollte aus Beweisgründen allerdings schriftlich vorgenommen werden (maßgeblich ist der Posteingang).

Bei unseren Reisen gelten folgende pauschalierten Rücktrittsgebühren:

Nach Anmeldebestätigung bis 50 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises;

vom 49. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises;

vom 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises;

ab dem 9. Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt 100 % des Reisepreises;

bereits bezahlte Eintrittskarten, wie z.B. für Oper- und Theater können nicht zurückerstattet werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht in der Reisegebühr enthalten. Wir empfehlen Ihnen den eigenen Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

2.5 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, Naturkatastrophen und Streiks) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird; ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch unsere Reisebegleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Qualität steht bei uns an erster Stelle.
Gleichzeitig möchten wir Ihnen unsere Bildungsreisen zu günstigen Preisen anbieten. Dies ist nur möglich, wenn sich bei Gruppenreisen eine bestimmte Anzahl von Interessenten meldet und die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Da niemand dies garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der Qualität der Leistungen akzeptieren, kann es passieren, dass wir eine Gruppen-reise spätestens drei Wochen vor Reisebeginn absagen müssen.

2.6 Haftung des Reiseveranstalters

Das Volksbildungswerk Klarenthal e. V. haftet im Falle des Reiseveranstalters für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den ortsüblichen Verhältnissen im Reiseland und für ein Verschulden der von uns beauftragten Personen.
Bei Flügen haften wir im Rahmen der Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Haftungsabkommen, insbesondere bei Verspätungen und Gepäckverlusten. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind. Wir haften nicht für auf Ihren Namen gebuchte Flüge, die nicht Bestandteil der Reisegebühr sind.

2.7 Mitwirkungspflicht der Reiseteilnehmer

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Reiseteilnehmer verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sollten Reiseteilnehmer jedoch Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so müssen sie sich sofort an den VBW-Reisebegleiter wenden. Er wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Für vor Ort nicht angezeigte Mängel besteht später kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz.

2.8 Sonstiges

Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reiseteilnehmer allein verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

2.9 Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Wiesbaden als vereinbart.